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Anschreiben: Aufbau nach DIN 5008 und was hineingehört

Das Anschreiben ist kein zweiter Lebenslauf in Fließtext. Es beantwortet eine Frage, die der Lebenslauf nicht beantworten kann: warum diese Stelle, bei diesem Arbeitgeber, jetzt.

In Deutschland gehört das Anschreiben weiterhin zur vollständigen Bewerbung, auch wenn einzelne Unternehmen inzwischen darauf verzichten. Es ist eine Seite, nie mehr, und es hat eine feste Form. Diese Form ist kein Selbstzweck: Wer sie einhält, signalisiert, dass er in einem formalisierten Umfeld arbeiten kann — und genau das wird bei vielen Stellen mitgelesen.

Der Aufbau von oben nach unten

  1. Absender: Name, Straße, PLZ und Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
  2. Empfängeranschrift: Unternehmen zuerst, darunter Abteilung und Ansprechperson, dann Straße, PLZ und Ort — in dieser Reihenfolge, weil der Block im Fenster des Umschlags steht.
  3. Datum, rechtsbündig, im Format 13. August 2026 oder 2026-08-13.
  4. Betreffzeile: fett, mit Stellenbezeichnung und Referenznummer — und ohne das vorangestellte Wort „Betreff", das 1996 aus der Norm gestrichen wurde.
  5. Anrede mit Namen, wenn er ermittelbar ist.
  6. Fließtext: drei bis vier Absätze auf einer Seite.
  7. Grußformel, Unterschrift, darunter der getippte Name.

Die Betreffzeile

Sie enthält die exakte Stellenbezeichnung aus der Ausschreibung und, falls vorhanden, die Referenznummer. Größere Unternehmen besetzen mehrere Stellen gleichzeitig; die Betreffzeile ist das, was Ihre Bewerbung dem richtigen Verfahren zuordnet.

Zuordenbar: Bewerbung als Pflegefachkraft für die Intensivstation, Kennziffer 2026-114

Nicht zuordenbar: Betreff: Meine Bewerbung

Die Anrede

Der Name der Ansprechperson steht meist in der Ausschreibung, sonst auf der Karriereseite oder auf Nachfrage per Telefon. Ein Anruf dafür ist üblich und wird nicht als Belästigung gelesen. Wenn sich der Name trotz Recherche nicht ermitteln lässt, ist „Sehr geehrte Damen und Herren" korrekt und keineswegs ein Fehler — falsch ist nur, es aus Bequemlichkeit zu schreiben.

  • Akademische Grade gehören in die Anrede: „Sehr geehrte Frau Dr. Behrens".
  • Bei zwei Ansprechpersonen werden beide genannt, in der Reihenfolge der Ausschreibung.
  • Keine Vornamen, außer das Unternehmen duzt in der Ausschreibung selbst — dann darf und sollte die Anrede das aufgreifen.
  • Nach der Anrede steht ein Komma, das erste Wort danach wird kleingeschrieben.

Der erste Satz

Der häufigste Einstieg — „hiermit bewerbe ich mich auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle" — sagt nur, was aus der Betreffzeile ohnehin hervorgeht. Die erste Zeile ist der Platz für die stärkste sachliche Aussage, die Sie haben.

Sagt etwas: seit sechs Jahren arbeite ich auf einer internistischen Intensivstation mit 14 Beatmungsplätzen, zuletzt als Praxisanleiterin. Ihre Ausschreibung nennt genau diesen Schwerpunkt in Verbindung mit der Ausbildung neuer Kolleginnen — das ist die Kombination, in der ich arbeiten möchte.

Sagt nichts: hiermit bewerbe ich mich auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle, die ich mit großem Interesse auf Ihrer Homepage gelesen habe. Ich bin eine motivierte und teamfähige Person und würde mich sehr über eine Chance freuen.

Der Mittelteil: Belege statt Eigenschaften

Zwei Absätze, die zwei Anforderungen der Ausschreibung aufgreifen und jeweils mit einer konkreten Station aus Ihrem Werdegang belegen. Nicht alle Anforderungen — die beiden, bei denen Sie am stärksten sind. Eigenschaftswörter wie zuverlässig, belastbar und teamfähig schreiben alle; überprüfbar sind sie nicht.

  • Jeder Absatz nimmt eine Formulierung aus der Ausschreibung auf und beantwortet sie mit einer Tätigkeit.
  • Zahlen, wo es sie gibt: Stationsgröße, Teamgröße, Budget, Fallzahlen, Projektdauer.
  • Kein Nacherzählen des Lebenslaufs. Wer beides nebeneinander liest, soll zwei verschiedene Dokumente sehen.
  • Ein Bezug zum Arbeitgeber, der über die Selbstbeschreibung der Website hinausgeht — ein Fachbereich, ein Versorgungsschwerpunkt, ein Produkt.

Schluss, Gehalt und Eintrittstermin

Der Schlusssatz ist selbstbewusst und im Indikativ. Der Konjunktiv — „würde mich freuen" — schwächt genau die Stelle, an der Sie um das Gespräch bitten.

Klar: Über ein persönliches Gespräch freue ich mich. Ab dem 1. November stehe ich zur Verfügung; meine Gehaltsvorstellung liegt bei 52.000 Euro brutto jährlich.

Verhalten: Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen und stehe Ihnen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Das Anschreiben lässt sich hier direkt im DIN-5008-Layout schreiben, mit Anschriftenfeld, Betreffzeile und Unterschrift an der richtigen Stelle. Anschreiben erstellen

Vor dem Absenden

  • Passt alles auf eine Seite?
  • Enthält die Betreffzeile die exakte Stellenbezeichnung und die Kennziffer?
  • Ist der Name der Ansprechperson richtig geschrieben, inklusive akademischem Grad?
  • Steht im ersten Satz eine Tatsache statt einer Absichtserklärung?
  • Belegt jeder Absatz eine Anforderung aus der Ausschreibung mit einer konkreten Station?
  • Ist der Schlusssatz im Indikativ und ohne „würde"?
  • Stimmt der Name des Unternehmens an jeder Stelle — auch dort, wo Sie den Text wiederverwendet haben?

Häufige Fragen

Wie lang darf ein Anschreiben sein?

Eine Seite, ohne Ausnahme. Drei bis vier Absätze im Fließtext genügen. Ein längeres Anschreiben wird nicht gründlicher gelesen, sondern flüchtiger, und signalisiert fehlende Auswahl.

Ist „Sehr geehrte Damen und Herren" noch zulässig?

Ja, wenn sich trotz Recherche keine Ansprechperson ermitteln lässt. Die persönliche Anrede ist besser, weil sie zeigt, dass Sie sich mit der Stelle befasst haben — der Name steht meist in der Ausschreibung oder ist telefonisch zu erfragen.

Gehört die Gehaltsvorstellung ins Anschreiben?

Nur wenn die Ausschreibung ausdrücklich danach fragt. Dann als Jahresbruttogehalt im Schlussabsatz. Ohne Aufforderung lassen Sie die Angabe weg, weil sie die spätere Verhandlung nur nach oben begrenzen kann.

Was regelt DIN 5008 im Anschreiben?

Die Maße des Geschäftsbriefs: vor allem die Position des Anschriftenfelds 45 mm von der Blattoberkante, damit die Anschrift im Fenster eines DIN-C4-Umschlags steht, dazu die Abstände nach Betreffzeile und Anrede sowie den Platz für die Unterschrift. Die Norm betrifft die Form, nicht den Inhalt.

Braucht man heute überhaupt noch ein Anschreiben?

In Deutschland überwiegend ja. Einzelne Unternehmen verzichten inzwischen darauf und sagen das in der Ausschreibung. Fehlt ein solcher Hinweis, gehört das Anschreiben zur vollständigen Bewerbung, und sein Fehlen wird als unvollständige Unterlage gewertet.